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Bezirksregierung lässt weitere Zerstörung des Äußeren Grüngürtels zu

01. Juli 2019 | Gleueler Wiese, Kölner Grüngürtel, Lebensräume, Naturschutz, Planung und Stellungnahmen, Stadtökologie

BUND Köln fordert: Regionalrat muss Fehlentwicklung stoppen!

 (Pixel2013/Pixabay)

Vor der entscheidenden Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 05.07.2019 rufen Umweltorganisationen, wir der BUND Köln, dessen Mitglieder dazu auf, die Vorlage der Bezirksregierung abzulehnen. Trotz massiver Kritik des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV), des Dezernat V Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln und der Umweltverbände soll grünes Licht für das Zielabweichungsverfahren zur 209. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz erteilt werden.

"Während in einigen Städten Deutschlands bereits der Klimanotstand ausgerufen wird, soll in Köln ein für den Klimaschutz der Stadt wichtiger Teil der Kaltluftschneise im Äußeren Grüngürtel durch den vorgesehenen Bau des Leistungszentrums mit Funktionsgebäuden und drei Kunstrasenplätzen auf der Gleueler Waldwiese ohne Not zerstört werden. Durch die Versiegelung von etwa 40.000 m2 werden klimaaktive Flächen verringert und die durch den zusammenhängenden Grünzug gebildete Frischluftschneise unterbrochen. Es kommt zu einer Aufheizung bereits hoch belasteter Stadtteile Lindenthal, Sülz und Klettenberg und einer Beeinträchtigung des gesamten Stadtklimas. Wer wie die Bezirksregierung in der Sitzungsvorlage angesichts der drohenden Klimakatastrophe davon spricht, dass es kleinräumig bei jeder städtischen Entwicklung zu weiteren Einschränkungen der Klimaausgleichsfunktionen kommt, handelt unverantwortlich und das muss Konsequenzen haben", forderte Helmut Röscheisen vom BUND-Kreisvorstand.

Im Regionalplan wird der Planbereich als "Regionaler Grünzug" zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, Grundwasser- und Gewässerschutz“ bezeichnet, der gegen die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke besonders zu schützen ist. Es geht um den klimaökologischen Ausgleich, Biotoperhaltung und -vernetzung. Der rechtskräftige Landschaftsplan enthält u.a. ein Verbot, bauliche Anlagen zu errichten und dadurch Freiflächen in Anspruch zu nehmen. Das LANUV verlangt daher in seiner Stellungnahme nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes für das Vorhaben einen Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Vorschriften. Diesem kann aber nur stattgegeben werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist. Bei einem profitorientierten Verein wie dem FC Köln ist dies aber nicht der Fall.

Die Bezirksregierung lässt die Forderung des LANUV aber einfach abprallen und verweist darauf, dass die Vorgaben des Landschaftsplans mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft gesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Grünflächenamt der Stadt Köln als Träger der Landschaftsplanung der Änderung des FNP nicht widersprochen hat. Warum ein solcher aus fachlichen Gründen zwingender Widerspruch unterblieb, so auch die Position des Naturschutzbeirats, ist ein Skandal und muss dringend untersucht werden.

"Der Wegfall eines großen Erholungsraums für die stille, landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigt die sozialen und ökologischen Grundsätze der Raumordnung. Die geplante Planierung des Bodens und die Anhebung der vorgesehenen Kunstrasenplätze zerstören das Landschaftsbild der Gleueler Wiese. Nur durch ihren Erhalt können die Ziele des Regionalplans, ein durchgängiger, unfragmentierter Grünzug, erreicht werden", sagte Jakob Risch vom NABU Stadtverband Köln.

Durch die Umwandlung Elsa-Brandström-Schule an der Berrenrather Straße in eine Gesamtschule und die gleichzeitige Verlagerung der Stufen 8-13 nach Köln-Müngersdorf ändert sich die immer wieder betonte enge funktionale Verflechtung im Jugendfußballbereich, wonach entferntere Standorte wie Marsdorf nicht in Frage kämen. In der Vorlage der Bezirksregierung wird dies zwar angesprochen. Eine funktionale Verflechtung mit dem RheinEnergieSportpark sei aber immer noch gegeben. Zudem sei die alternative Fläche in Marsdorf wegen der geplanten Verlagerung des Großmarktes belegt. Roland Schüler vom Landschaftspark Belvedere führte dazu aus: "Ob die Verlagerung des Großmarkts nach Marsdorf erfolgt, ist nach wie vor nicht sicher. Klar ist allerdings, dass die benötigte Fläche auch wegen EU-Vorgaben deutlich kleiner ausfällt als bisher geplant. Für ein mögliches Leistungszentrum des FC Köln bleibt genügend Platz."

Die Umweltverbände verlangen noch vor der Entscheidung des Regionalrats die Offenlegung des beim Zielabweichungsverfahren zugrunde gelegten Klimaschutz- sowie des Rechtsgutachtens, das den Vorschlag zu diesem Verfahren enthält. Offensichtlich ist der baurechtlich genehmigte Bestand wie das Geißbockheim planungsrechtlich nicht abgesichert.

Kontakt:

Dr. Helmut Röscheisen, BUND Köln, 0160 - 97 209 108
Roland Schüler, Landschaftspark Belvedere, 0221 - 952 1945
Jakob Risch, NABU Köln, 0174 - 309 8188

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