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Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes hat sich einer ausreichenden Umweltverträglichkeitsprüfung und notwendigen Alternativenprüfung nicht gestellt. Dadurch entstehen erhebliche fachliche und politische Fehleinschätzungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer weiteren Rheinquerung zwischen Wesseling und Langel.
Diese Übersicht zeigt die unüberwindbaren Hindernisse auf, an denen eine neue Brücke aus naturschutz- und umweltfachlichen Gründen scheitert. Hier liegen belange vor, die nicht nach planerischem ermessen abgewogen werden können, da sie bereits auf rechtlicher Ebene unmittelbar durchgreifen, wie z. B. Flora-Fauna-Habitat-Gebietsschutz, Gewässerschutz und Artenschutz. Auch die rechtlich gebotene ernsthafte Alternativenprüfung führt zum Ausschluss der aktuellen Planungen.