Als erste Reaktion auf den Beschluss des Bebauungsplans durch den Rat der Stadt Köln hat die BUND Kreisgruppe Köln bei der Bezirksregierung Köln einen Eilantrag eingereicht. Darin wird die Bezirksregierung dringend darum gebeten, Oberbürgermeisterin Reker anzuweisen, den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Bebauungsplan 63419/02 wegen ersichtlicher Rechtswidrigkeit nicht bekannt zu machen! Der Ratsbeschluss wäre damit nicht wirksam.
Die Grenzen bei der Abwägung seien überschritten und einzelne Belange einer Fehleinschätzung unterzogen worden. So werde beim Landschaftsbild einmal von einem 100%igen Ausgleich, zum anderen aber von einer verbleibenden hohen negativen Beeinträchtigung ausgegangen. Zudem habe der Grünordnungsplan bei der Beschlussfassung dem Rat nicht vorgelegen. BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen sagte dazu: „Wenn die Bezirksregierung Köln ihre Funktionen als Rechtsaufsicht und zur Aufgabenwahrung als Höhere Naturschutzbehörde wahrnimmt, ist der gestrige Ratsbeschluss vom Tisch.“ Röscheisen zeigte sich enttäuscht, dass die Ratsmehrheit aus CDU, SPD und FDP trotz massiven zahlreichen Einwänden aus der Bevölkerung die Zerstörung der Gleueler Wiese und weitere Klimabeeinträchtigungen in Kauf nimmt. Dies dürfte sicher Auswirkungen auf den Ausgang der bevorstehenden Kommunalwahlen haben.
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