Die so genannte Platane 1 am „Bahnhof Belvedere“ darf nicht gefällt werden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits am 4. August letzten Jahres dem BUND im Eilverfahren Recht gegeben. Nun ist das Verfahren auch in der Hauptsache erledigt: das Verwaltungsgericht Köln hat das Verfahren eingestellt, nachdem die Stadt Köln ihren Befreiungsbescheid, welcher die Fällung der Platane vorsah, zurückgezogen hatte.
„Wir freuen uns, dass wir den alten Baum retten konnten. Der Befreiungsbescheid der Stadt Köln ist rechtswidrig gewesen, weil kein überwiegendes öffentliches Interesse für die Fällung der Platane besteht. Denn der Erhalt des Landschafts- und Naturdenkmals steht der Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudes faktisch in keiner Weise entgegen“, sagte Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW.
Die etwa 200 Jahre alte Platane war seit Jahren Gegenstand diverser Auseinandersetzungen gewesen. Bestimmte Interessensgruppen hatten immer wieder, entgegen der transparenten Sachlage, eine Unvereinbarkeit von Natur- und Denkmalschutz propagiert. Dies eskalierte, angefeuert durch die einseitige Berichterstattung einer Tageszeitung, in einer Demonstration für die Fällung des Baumes und letztlich sogar in einem Brandanschlag gegen den Baum.
Der BUND hatte am 16. Januar 2025 Klage gegen den Befreiungsbescheid der Stadt Köln, welcher die Fällung der Platane vorsah, eingelegt. Nachdem der BUND im Eilverfahren Recht bekommen hatte, zog die Stadt ihren offensichtlich rechtswidrigen Befreiungsbescheid schließlich zurück. Damit ist dieser Rechtsstreit beigelegt. Ob zukünftig weitere folgen, hängt davon ab, inwiefern die selbsternannten „Baumgegner“ Willens sind, zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen.