Der BUND hat die Platane am Müngersdorfer Bahnhof Belvedere vorerst gerettet. Das Amtsgericht Köln hatte ihm am 4. August im Eilverfahren recht gegeben. Doch wenige Tage später kam es mit dem Anzünden des Baumes zu einer neuen Eskalation des Konflikts. Den Fall könnte man als Vorstadt-Posse abtun, wenn er nicht beispielhaft aufzeigen würde, wie gefährlich und destruktiv die Mischung aus Inakzeptanz gegenüber rechtsstaatlichen Grundlagen, kölschem Klüngel und einseitiger Berichterstattung ist.
Die sogenannte Platane 1 am Bahnhof Belvedere darf vorerst nicht gefällt werden. Das hatte das Verwaltungsgericht Köln am 4. August entschieden und damit dem BUND im Eilverfahren recht gegeben. Der BUND hatte am 16. Januar Klage gegen den Befreiungsbescheid der Stadt Köln, welcher die Fällung der Platane vorsah, eingelegt. In der Hauptsache liegt bislang keine Entscheidung vor.
„Wir freuen uns, dass wir den alten Baum vorerst retten konnten. Der Befreiungsbescheid der Stadt Köln ist offensichtlich rechtswidrig, weil kein überwiegendes öffentliches Interesse für die Fällung der Platane besteht. Der Erhalt des Landschafts- und Naturdenkmals steht der Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudes in keiner Weise entgegen“, sagte Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW, in der Pressemitteilung des Verbands.
Der Kölner Stadtanzeiger, namentlich die Autor*innen Esch und Frank, nahm die Gerichtsentscheidung zum Anlass, eine Art Chronologie der jahrelangen Auseinandersetzung rund um das ehemalige Bahnhofsgebäude zu verfassen. Diese erschien am 11. August und konnte offenbar noch nicht berücksichtigen, was bereits drei Tage zuvor geschehen war.
Überschrieben wurde dieser Bericht mit „Baum oder Bahnhof?“. Von „Kompetenzgerangel“, „Verfahrensstreitigkeiten“, „Vorschriftenwirrwarr“ und „Selbstblockade eines Landes“ ist in dem Artikel zu lesen. Zudem scheitere angeblich „seit elf Jahren die Sanierung des ältesten Bahnhofsgebäudes Deutschlands in Köln-Müngersdorf am Widerstand der Naturschützer“.
Tatsächlich entspricht nichts von dem einer seriösen Recherche. Hätte es sich um eine Deutsch-Klausur gehandelt, müsste darunter wohl unweigerlich „Thema verfehlt“ stehen. Während die Ex-Dombaumeisterin Schock-Werner, die mit dem Verfahren formal nichts zu tun hat, gleich viermal zitiert wird, kommt der BUND überhaupt nicht zu Wort. Wie kommt es wiederholt zu solchen unsachlichen Veröffentlichungen mit so vielen handwerklichen Fehlern?
Barbara Schock-Werner, ehemalige Dombaumeisterin und Vize-Präsidentin der NRW-Stiftung, wird in der Tageszeitung regelmäßig ein Podium geboten. Laut Stadtanzeiger setze sie sich im rheinischen Verein für den Erhalt des Bahnhofs ein, bezeichnete die Platane 1 schon als „räudige Platane“ und erzählte, die Stiftung investiere nicht in die Sanierung des Bahnhofgebäudes, „wenn die Platane nicht verschwindet“. Stadtanzeiger-Autor Joachim Frank ist übrigens Co-Autor von Veröffentlichungen mit Schock-Werner. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Zu den Fakten hatten wir schon im Februar einen Faktencheck veröffentlicht. Den Faktencheck finden sie hier.
Es spielt keine Rolle, dass die Platane bereits seit 1938 Teil eines Naturdenkmals war, während der ehemalige Bahnhof erst seit 1980 unter Denkmalschutz steht. Es geht allein um eine naturschutzrechtliche Frage, bei welcher die Kompetenz von Rechts wegen bei der unteren Naturschutzbehörde bzw. gegebenenfalls der höheren Naturschutzbehörde liegt. Sie liegt eben – und in dieser fehlenden Akzeptanz gegenüber unseren rechtsstaatlichen Grundlagen liegt offenbar ein Antrieb für das Schüren dieses Konflikts begründet – nicht bei der Bezirksvertretung, nicht beim Petitionsausschuss des Landtages, nicht bei der Oberbürgermeisterin, nicht bei Fördermittelgebern und schon gar nicht bei einzelnen Mitgliedern eines Denkmalschutzvereins.
Deswegen gibt es auch tatsächlich keine Verfahrensstreitigkeiten und auch kein Kompetenzwirrwarr. Der Verfahren ist gesetzlich geregelt, und zwar sehr unkompliziert:
mit der beabsichtigten Baumfällung soll in einen geschützten Landschaftsbestandteil eingegriffen werden. Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde - der im Übrigen qua Landesnaturschutzgesetz nur zur Hälfte durch Naturschutzverbände besetzt ist – hatte sich gegen eine Befreiung von den Schutzbestimmungen und damit gegen eine Baumfällung ausgesprochen. Weil sich der Stadtrat diesem Votum nicht anschloss, landete das Verfahren rechtmäßig bei der höheren Naturschutzbehörde, die bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt ist. Diese gelangte aber zu einer ähnlichen Rechtsauffassung wie der Naturschutzbeirat und untersagte die Befreiung. Doch dann wies „die Landesregierung“ die höhere Naturschutzbehörde an, ihre Weisung wieder zurückzuziehen. Nur aufgrund dieser politischen Einflussnahme auf ein rechtsstaatlich festgelegtes und transparentes Verfahren konnte OB Reker nachfolgend die untere Naturschutzbehörde anweisen, einen Befreiungsbescheid herauszugeben. Und diesen Bescheid beklagt der BUND, der auch in den Jahren zuvor in Stellungnahmen auf die offensichtlichen Rechtsfehler einer Befreiung hingewiesen hatte, bisher erfolgreich. Denn die Platane gefährdet das Gebäude nach vorliegender fachgutachterlicher Beurteilung eben nicht. Es geht nicht um „Baum oder Bahnhof“, es geht tatsächlich um „Bahnhof mit Bäumen“. Es geht um das mögliche Miteinander, nicht um ein von bestimmten Prominenten postuliertes Gegeneinander.
Dann die Nachricht, dass die umstrittene Platane vier Tage nach der Entscheidung des Amtsgerichts angezündet worden war. Nicht der erste illegale Versuch, den Baum auszuschalten, damit vollendete Tatsachen zu schaffen und ein weiteres Gerichtsurteil zu umgehen. Nachdem das Ansägen des Baumstamms nicht die erhoffte Wirkung gezeigt hatte, sollte es das Feuer richten. Nur weil der Brand zügig gemeldet und gelöscht werden konnte, war ein größerer Schaden am benachbarten Gebäude verhindert worden. Welche Folgen dies für den Baum hatte, müssen gutachterliche Untersuchungen noch erbringen. Auch die polizeilichen Ermittlungen laufen noch.
Aber musste es wirklich so weit kommen? Hat vielleicht die monatelange, im vorliegenden Fall sehr einseitige und polarisierende Berichterstattung einzelner Mitarbeiter des Kölner Stadtanzeigers einen Beitrag zur Eskalation des Konflikts geliefert?
Dass die renommierte, in bestimmten Kreisen womöglich wegen ihrer brennbaren Print-Ausgabe als „Stadtanzünder“ verhöhnte Tageszeitung auch anders kann, zeigte einst Heribert Rösgen mit seinem Artikel vom 18. Mai 2017. Seine Überschrift lautete damals: „Müngersdorfer Bahnhof Belvedere und Bäume sind gerettet“.