BUND-Kreisgruppe Köln
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Mauersegler-Nistplätze wegen Fehlplanung in Gefahr

26. Februar 2019

Und die UNB unternimmt nichts!

Begutachtung der Nistplätze unter dem Dach in der Emmastraße. Begutachtung der Nistplätze unter dem Dach in der Emmastraße.  (Andrea Eßfeld)

Mitte November 2018 meldete unser ehrenamtlich aktives Mitglied Andrea Eßfeld der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Köln, dass in der Emmastraße, 50937 Köln, das Wohngebäude wärmegedämmt werden soll. Dies tat sie, da sie bereits viele Sommer zuvor mehrfach beobachten konnte, dass Mauersegler (Apus apus) unter dem Dachvorsprung zu ihren Nestern flogen.

Sowohl Mauersegler selbst, als auch ihre Nistplätze, sind ganzjährig geschützt. Sollten bei einer Sanierung Nistplätze verschlossen werden, müssen diese durch die Anbringung von Nistkästen an derselben Stelle ersetzt werden. Dies sieht das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vor.

Neben der UNB kontaktierte Andrea Eßfeld auch die Hauverwaltung, die den Kontakt zum Architekten herstellte. Das Thema Mauersegler war schon bekannt, jedoch nicht der ganzjährige Schutzstatus, über den durch Andrea Eßfeld im Namen des BUND Köln aufgeklärt wurde.

Die Hauseigentümer erklärten sich bereit zu einer Begehung auf dem Baugerüst mit einem*r Gutachter*in. Hierfür wurde Dr. Susanne Salinger vom BUND Berlin angefragt, die Expertin auf dem Gebiet der Gebäudebrüter ist, zu denen auch Mauersegler zählen.

Anfang Dezember fand die Begehung der Baustelle mit Frau Salinger, dem Architekten und Andrea Eßfeld statt. Die Hauseigentümer gingen nicht mit auf das Baugerüst. Frau Salinger entdeckte zur Straßenseite und zur Hofseite viele Mauersegler-Nester. Die Sorgen der Hauseigentümer, dass die neue Fassade durch Kot verunreinigt werden könne, konnten durch Aufklärung aus der Welt geschafft werden: Mauersegler entsorgen den Kot ihrer Brut in sogenannten Kotbällchen außerhalb der Nester. Sie sind sehr reinliche Eltern.

Frau Salinger schlug daraufhin vor, dass auf der Fassade zur Straßenseite hin 6 Schwegler Mauersegler Kästen mit Starensperre angebracht werden sollen und auf der Hofseite 6 WDVS Einbaukästen mit Dämmung der Firma Weinhardt. Dadurch könnte der Verschluss der bisherigen Nester kompensiert werden.

Nach einer langen Kontaktpause gab der Architekt, auf Nachfrage Ende Januar, die ernüchternde Auskunft, dass die Einbaukästen mit einer Einbautiefe von 15 cm für die 18 cm Dämmung zu tief seien. Außerdem seien die Lieferzeiten mit vier Monaten zu lang und, was erschwerend hinzukäme, dass der Hauseigentümer die Kosten der Kästen nicht tragen wolle.

Durch einen erneuten Kontakt mit der UNB erfuhren wir, dass es weder einen Ortstermin, noch Schriftverkehr seitens der UNB gab, worauf die UNB noch einmal über das Gutachten von Frau Salinger informiert wurde.

Dies hat sich bis jetzt immer noch nicht geändert. Die UNB ist weiterhin ihre Pflicht den Artenschutz einzufordern nicht nachgekommen. Der Hauseigentümer beklagte die fehlende Beratung. Er erklärte die immensen Kosten der energetischen Sanierung und dass er höchstens zwei Kästen pro Seite anbringen wolle. Noch immer wird die rechtliche Lage nicht verstanden! Denn laut Gesetz, dürfen keine  Nistplätze ohne ausreichenden Ersatz zerstört werden.

Ein weiteres Problem: die Sanierung wird bis Mitte / Ende Mai dauern, wie solle da mit den Tieren umgegangen werden? Anfang Mai werden die Mauersegler nach einer langen Reise aus Afrika nach Köln in die Emmastraße zurückkehren und ihre angestammten Nester nicht mehr vorfinden. Für genügend Ersatz ist auch nicht gesorgt und die Baustelle verhindert einen Brutablauf. Dies ist ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetzt. Eine Sanierung hätte von vornherein nicht so geplant werden dürfen.

Wenn Kästen für Gebäudebrüter frühzeitig in die Planungen mit übernommen werden, können die Kosten für die Ersatzkästen übrigens durch die KfW-Bank gefördert werden. Ohne ein artenschutzrechtliches Gutachten VOR der Planung hätte die Sanierung nicht so geplant werden dürfen, da eine Beeinträchtigung der Mauersegler und ihrer Brutstätten an diesem Gebäude verhindert werden muss.

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