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Kleingartenordnung in Köln

15. Februar 2021 | Hecken, Lebensräume, Naturschutz, Obstbäume, Stadtökologie

Neuigkeiten für Kölner Kleingärten.

Blick über eine Kleingartenanlage. Blick über eine Kleingartenanlage.  (javallma/Pixabay)

Für Kleingartenanlagen in Köln gilt generell die Gartenordnung der Stadt Köln und des Kreisverbands Kölner Gartenfreunde e.V., welche sich wiederum am Bundeskleingartengesetz (BKleingG) von 1983 orientiert. Nun soll jedoch diese Kölner Gartenordnung noch im Laufe des Jahres überarbeitet werden und dankenswerter Weise auch eine neue Ausrichtung in Bezug auf den Naturschutz erhalten. Insbesondere die ökologische Relevanz von Obstbäumen und Hecken sollten bei der Neufassung besser berücksichtigt werden.

Nun ging jedoch im Herbst des vergangenen Jahres ein Aufschrei der Empörung durch manche Kölner Kleingartenanlagen!
Was war also genau passiert?

In einigen Kleingartenanlagen wurde ein Schreiben des jeweiligen Vorstands in Umlauf gebracht, in dem darauf hingewiesen wurde, dass manche der Regelungen in der Gartenordnung nun verschärft kontrolliert werden sollten. Auch hing manchen dieser Schreiben zusätzlich ein Protokoll an, welches ausgefüllt und unterschrieben die Einhaltung einiger Gartenelemente dokumentieren sollte. Unter anderem sollte hier auch die Höhe der Obstbäume und die Wuchshöhe der Hecken festgehalten und mit einer Unterschrift bestätigt werden.

Dies jedoch war im Hinblick auf die anstehende ökologische Neuausrichtung der Gartenordnung für viele Kleingärtner*innen nicht nachvollziehbar.
Welchen Sinn ergibt es, kurz vor einer Bearbeitung im Sinne des Naturschutzes, solche Elemente verschärft in den Fokus zu nehmen und auf Kleingärtenpächter*innen vor der anstehenden Änderung Druck auszuüben?

Dieser Diskrepanz nahm sich dann auch ein Bündnis unterschiedlicher Parteien in Köln an (GUT Köln, Grüne, CDU und Volt) und reichte einen Antrag beim Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün ein, um diesen Missstand zu entschärfen. Eines der Ziele dieses Antrages war es, die rechtliche Handhabe gegen Pächter*innen auszusetzen, deren Hecken und Obstbäume die vorgeschrieben Höhe überschreiten. Diesem Antrag wurde am 21.01.2021 zugestimmt.

Demnach gilt nun:

Prinzipiell sind die in der Gartenordnung vorgesehenen Wuchshöhen einzuhalten, eine rechtlich verbindliche Handhabe und Sanktionierung der Pächter*innen wird jedoch bis zum Erscheinen der neuen Gartenordnung ausgesetzt.

Sie können Ihren Garten also ökologisch gestalten, Obstbäume erhalten und auch Hecken höher wachsen lassen, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Dies gilt, bis eine neue Gartenordnung ausgearbeitet wurde.

Aktuelle, zusätzliche Änderungsvorschläge des BUND Köln zur Gartenordnung finden Sie hier.

Text: BUND Köln (Thomas Fischer)

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