- Stadt darf Platane am Bahnhof Belvedere vorerst nicht fällen
- Verwaltungsgericht Köln gibt BUND im Eilverfahren Recht
- Befreiung vom Verbot der Fällung voraussichtlich rechtswidrig
Die sogenannte Platane 1 am Bahnhof Belvedere darf vorerst nicht gefällt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am 4. August entschieden und damit dem BUND im Eilverfahren Recht gegeben. Der BUND hatte am 16. Januar Klage gegen den Befreiungsbescheid der Stadt Köln eingelegt.
„Wir freuen uns, dass wir den alten Baum vorerst retten konnten. Der Befreiungsbescheid der Stadt Köln ist offensichtlich rechtswidrig, weil kein überwiegendes öffentliches Interesse für die Fällung der Platane besteht. Der Erhalt des Landschafts- und Naturdenkmals steht der Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudes in keiner Weise entgegen“, sagte Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW.
Zur Pressemitteilung des VG Köln:
www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/10_04082025/index.php