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BUND Köln zum Masterplan Stadtgrün

18. April 2023 | Tiere und Pflanzen, Stadtökologie, Nachhaltige Zukunft, Lebensräume

Ein städtisches Biotop mit unterschiedlichen Pflanzen in Köln Ehrenfeld. Ein städtisches Biotop mit unterschiedlichen Pflanzen in Köln Ehrenfeld.  (Gabriele Falk)

Wir sehen im Masterplan Stadtgrün ein Instrument, um den Kölnerinnen und Kölnern ein gutes Leben mit allen Daseinsgrundfunktionen zu sichern und damit die gute Tradition von Schuhmacher und Adenauer fortzuführen. Allerdings weist der soeben verabschiedete Plan noch an vielen Stellen erhebliche Defizite auf und kann nur ein erster Schritt sein. Im Hinblick auf die künftige Bauleitplanung wird eine gesamtstädtische Zielformulierung für das Stadtgrün vorgelegt, die im Rahmen der Abwägung neben anderen Belangen zu berücksichtigen ist. Der Masterplan Stadtgrün selbst stellt nur eine fachliche, nicht konsensorientierte und rechtlich unverbindliche Stellungnahme dar. Umso notwendiger wäre es gewesen, das Ziel einer Netto/Null Neuversiegelung bis spätestens 2030 in den Vordergrund zu stellen. Stattdessen bleiben landwirtschaftliche Flächen, die für den Klimaschutz, die Versorgung der Bevölkerung und den Erhalt der biologischen Vielfalt unerlässlich sind, wie beim neu geplanten Stadtteil Kreuzfeld oder in Zündorf Süd, ausgespart! Dabei gelten diese Bereiche, insbesondere die Feldflur im Stadtbezirk Porz, als bedeutendste klima-aktive Fläche in Köln. Sie schützen die Stadt nicht nur vor Überhitzung in heißen Sommern, sondern sorgen auch für Belüftung und Frischluftzufuhr. Die Flächen sind angesichts zunehmender Dürren auch unverzichtbar für die Trinkwasserversorgung, bieten zahlreichen gefährdeten oder stark gefährdeten-Arten Lebensraum, denen das Aussterben droht und tragen zur Nahrungsversorgung der Bevölkerung bei.

Angesichts der aufgezeigten Bedeutung von Freiflächen und ihrer drohenden Zerstörung vor allem durch Bauvorhaben sollten nur die Leitbildkategorien „Immergrün“ sowie „Zukunftsgrün“ zur Anwendung kommen und die eher abwertende schwache Kategorie „Potenzialgrün“ entfallen. Die Kategorie „Immergrün“ umfasst zum Beispiel Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope gemäß § 62 Landesnaturschutzgesetz, Ausgleichsflächen oder Bestandteile des historischen Kölner Grünsystems wie Innerer und Äußerer Grüngürtel, Radiale Verbindungen, große solitäre Parks, Friedhöfe und denkmalgeschützte Anlagen.

Leider lässt die zugrundeliegende topografische Karte eine parzellenscharfe Darstellung der Flächen nicht zu. Eine detaillierte Bearbeitung erfolgt erst auf der Ebene der neun Stadtbezirke. BUND Köln fordert wegen der sehr unterschiedlichen Grünflächenversorgung zuerst im Stadtteil Kalk mit der bezirksorientierten Weiterentwicklung des Masterplans Stadtgrün zu beginnen, da dort der Anteil von Grünflächen pro Kopf der Bevölkerung am geringsten ist.

 

Dr. Helmut Röscheisen

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