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BUND gegen intransparente Abrissplanung für das Justizzentrum Köln

02. Februar 2023 | Stadtökologie

Naturschützer klagt nach dem Umweltinformationsgesetz

Die erste Stufe des vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) ausgelobten „Städtebaulichen Wettbewerbs Neubau Justizzentrum Köln“ ist abgeschlossen und die Preisträger sind ermittelt. Angeblich wurde in einem vorgeschalteten Workshop-Verfahren die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des erst 1981 errichteten 23stöckigen Gebäudes ausführlich geprüft. Einen Antrag auf Einblick in die Unterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz hat der BLB aber wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratung und des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens abgelehnt. Dazu sagte Helmut Röscheisen: “In meiner Klagebegründung gegen den Bescheid des BLB an das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe ich auf die wichtige Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude und die
überragende Rolle des Gebäudesektors bei der Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft hingewiesen. Der Gebäudesektor ist für 30% des globalen CO2-Ausstosses, 40% des Verbrauches an Energie, 50% an Ressourcen, 70% an Flächen und für 60% des Abfallaufkommens verantwortlich. Beim geplanten Abriss des Justizzentrums geht die sogenannte graue Energie, das ist die Energiemenge, die einerseits für die Herstellung der Baustoffe wie Beton, Stahl, Steine, ihren Transport und Lagerung und andererseits für den Bauprozess des Gebäudes aufgewendet werden muss, verloren. Die Geheimhaltung der Voruntersuchungen seitens des Landes NRW ist nicht hinnehmbar, weil die erste Stufe des Wettbewerbs abgeschlossen und die Entscheidung der Verwaltung für Abriss und Neubau ersichtlich gefallen ist.“ Nicht zuletzt wegen des Klimaschutzes müssen Bestandserhaltung und Sanierung einen viel größeren Stellenwert als bisher erhalten, insbesondere bei einem öffentlichen Vorhaben. Architekt Prof. Thomas Scheidler, ehemals Hochschullehrer an der Fachhochschule Aachen, führte aus:“ Grundsätzlich ist ein Stahlbeton-Skelettbau wie dieser für eine Sanierung, auch mit einem stark veränderten Raumprogramm, hoch geeignet. Dafür gibt es zunehmend Beispiele. Die Informationspolitik des Landes NRW legt den Verdacht nahe, dass der Erhalt der Gebäudesubstanz erst gar nicht ernsthaft und ergebnisoffen geprüft wurde.“ Jörg Frank, ehemals langjähriger Vorsitzender des Liegenschaftsausschusses, sieht nach wie vor auch Rat und Verwaltung beim Justizzentrum in der Verantwortung: „Die mit immer höheren Kosten
verbundene Opern-Sanierung ist inzwischen zum Trauma geworden. Statt die dort gemachten Managementfehler schonungslos aufzuarbeiten, lässt sich die Politik emotional dazu treiben, nun
Bestandsbauten ungeprüft niederzureißen. Dieses Schicksal droht der Zentralbibliothek“.

Kontakt und weitere Infos:
Helmut Röscheisen, 0160/ 97 209 108

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