Nach den Karnevalsexzessen am 11.11.2023 im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Innerer Grüngürtel erwartet der BUND in Köln eine Kurskorrektur. „Angesichts des Ausmaßes an Schäden im LSG kann sich Stadtdirektorin Andrea Blome nicht länger hinter ordnungsrechtlichen Maßnahmen und dem Hinweis auf Gefahrenabwehr verstecken. Die sogenannte Gefahrenabwehr als Dauerbegründung ist nicht länger haltbar.“, betonte Helmut Röscheisen, Vorstandsmitglied des Kölner BUND. Notwendig sei jetzt ein rechtlich sauberes Verfahren. Bei den Karnevalsaktivitäten auf der sogenannten Ausweichfläche im Inneren Grüngürtel handele es sich um eine Veranstaltung und somit einen Eingriff in den Landschaftsschutz, die gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetz und des Landschaftsplan der Stadt Köln zu behandeln ist. Während noch am 18.1.2023 die Bezirksregierung Köln eine Beschwerde der BUND Köln nicht aufgriff, hat sie jetzt einer erneuten Eingabe stattgegeben. Es geht dabei um die vom BUND erbetene naturschutzrechtliche Überprüfung der bisher praktizierten Vorgehensweise der Stadt Köln.
Nach dem 11.11.23 sind auf den Uni-Wiesen über Hiroshima-Nagasaki-Park bis zum Aachener Weiher dauerhafte Schäden entstanden. BUND-Mitglied und Anwohnerin Coletta Scharf sagte: “Nach wie vor ist die Umgebung des Aachener Weihers und der Hiroshima-Nagasaki Park mit Glasscherben verunreinigt, ganz zu schweigen vom Aachener Weiher, auf dessen Grund zahlreiche Glasscherben liegen.“
„Ob das nun von Oberbürgermeisterin Reker initiierte Großevent an Weiberfastnacht auf dem Hohenstaufenring, für das plötzlich 320.000 Euro städtische Mittel verausgabt werden, den Anwohnenden im Zülpicher Viertel oder gar dem Grüngürtel helfen wird, muss sich erst noch zeigen“, kritisierte BUND-Mitglied Jörg Frank die neue Idee von Presseamt und Stabsstelle Events. „Der Gipfel der Ignoranz besteht jedoch darin, dass der Grüngürtel an Weiberfastnacht trotz neuem Großevent erneut als faktische Eventfläche der Verwüstung preisgegeben wird. Schutz des Grüngürtels und eine echte Feier-Alternative für das junge Publikum zu ermöglichen, wäre die Pflicht von Verwaltungsspitze und Rat.“, so Frank.
Der BUND hatte dafür Mitte 2023 einen Teil der Nord-Süd-Fahrt in der Innenstadt vorgeschlagen. Diese Bürgereingabe „für den Schutz des Grüngürtels und dezentrale Angebote für ein junges Publikum“ wurde am 25.9.23 vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung mehrheitlich abgelehnt.
Inzwischen hat die Stadt Köln den von der Bezirksregierung Köln geforderten Antrag auf Befreiung der Uniwiese vom Verbot, dort Veranstaltungen durchzuführen, gestellt. Der am Verfahren zu beteiligende Naturschutzbeirat hat der Befreiung widersprochen und der Hauptausschuss im Kölner Stadtrat hat daraufhin gegen die Stimmen der Grünen und der "Fraktion" diesen Widerspruch aufgehoben. Nachdem die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Köln den Befreiungsantrag daraufhin erteilt hat, muss das Landschaftsschutzgebiet erneut als Kulisse und Platz für Karnevalsexzesse herhalten. Es sei denn, die Bezirksregierung Köln hat was dagegen.
Kontakt und weitere Infos:
Dr. Helmut Röscheisen, 0160/ 97 209 108
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe Köln, Melchiorstraße 3, 50670 Köln, Mail: bund.koeln(at)bund.net, Phone: 0221 – 724710, Internet: www.bund-köln.de, www.facebook.com/bund-kreisgruppe-köln
Kein Karneval im Grüngürtel