Rheinquerung Linie 17 nicht genehmigungsfähig - BUND lehnt geplante Stadtbahnbrücke ab

14. Mai 2025

Stellungnahme der Naturschutzverbände NRW

 (Foto: Holger Sticht)

·       Sachlicher Bedarf fehlt

·       Neue Rheinbrücke nicht genehmigungsfähig

·       Muster-Beispiel für lange Planungszeiten durch fehlerhafte Pläne

Am 16. Mai findet der zweite Scoping-Termin für den Neubau der Stadtbahnverbindung Bonn-Niederkassel-Köln bei der Bezirksregierung Köln statt. Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände hatten in ihrer Stellungnahme vom 17. April bereits schriftlich ihre Kritikpunkte vorgetragen. Die Planungsvariante 1, die eine neue Rheinbrücke zwischen den Kölner Ortschaften Langel und Godorf und dabei die Zerschneidung von drei Schutzgebieten vorsieht, wird als nicht genehmigungsfähig abgelehnt. Der BUND fordert, diese Planungsvariante bereits jetzt aus dem Verfahren herauszunehmen.

„Eine neue Rheinquerung bringt im Vergleich zu bestehenden Verbindungen zwischen Niederkassel und Köln keine Zeitersparnis. Es ist ein reines Prestigeobjekt auf Kosten der Steuerzahler und der Natur“, sagte Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW.

Die nun vorgelegte Schienenplanung sei ein erneutes Musterbeispiel dafür, dass lange Planungszeiten vor allem durch von Anfang an fehlerhafte und damit nicht genehmigungsfähige Entwürfe entstehen. Denn belastbare Hinweise auf einen sachlichen Bedarf fehlen vollends. Zudem sei bereits jetzt absehbar, dass die massiven Eingriffe in die Schutzgebiete Langeler Auwald, Fischschutzzone Rhein, Sürther Aue sowie den Hochwasserschutz-Polder bei Langel auch langfristig nicht kompensierbar wären.

"Die erst nach fast 40 Jahren gescheitere Planung eines Hafenausbaus in Köln-Godorf mit Millionen verschwendeter Steuergelder sollte den Kölnern ein mahnendes Beispiel sein“, so Sticht. 

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände kann hier heruntergeladen werden.

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