Beim Justizzentrum Köln läuft bisher alles auf Abriss des 23-stöckigen Justiz-Hochhauses, dem größten Justizzentrum in NRW, hinaus. Zwar haben die Minister Limbach und Neubaur nach einem Austausch mit Vertretern des BUND das bisherige Vorgehen noch einmal prüfen lassen. Danach schneidet in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Variante „Sanierung des Bestandsgebäudes“ im Zusammenhang mit den Themen „graue Energie“ und „Nachhaltigkeit“ besser ab als der „Neubau auf dem Gesamtgrundstück“. Gleichwohl habe sich der Neubau in der Gesamtschau deutlich als die aus Landessicht vorteilhafteste Variante erwiesen. Den Beleg dafür bleiben allerdings beide Minister schuldig. Sie sprechen nur von der Umsetzbarkeit funktionaler Ansprüche an ein modernes und bürgerfreundliches Justizgebäude sowie einer möglichst kurzen Realisierungsdauer. „Aufgrund unserer Interventionen wird stückchenweise zugegeben, dass eine Sanierung des Justizzentrums Köln nicht nur machbar, sondern aus ökologischen und ökonomischen Gründen besser abschneidet als ein Abriss und Neubau. Die von uns verlangte Veröffentlichung der Gegenüberstellung beider Varianten wird aber nach wie vor verweigert“, kritisierte Helmut Röscheisen vom BUND Köln.
Unmittelbar vor der Tagung des Preisgerichts hat sich der BUND Köln jetzt an die Fach- und Sachpreisrichter des Realisierungswettbewerbs Justizzentrum Köln gewandt. „In der Fachwelt ist unumstritten, dass Bauen im Bestand heutzutage Vorrang hat. Dennoch werden in der Praxis viel zu häufig sanierungsfähige Bauten abgebrochen,“ sagte Thomas Scheidler, Architekt und ehemals Professor an der FH Aachen. Der BUND verwies auf die von der Deutschen Umwelthilfe veröffentlichten „Liste der absurdesten Gebäudeabrisse“. Dort sei ebenso wie in der Architektenzeitschrift BauNetz das abrissbedrohte Justizzentrum Köln als negatives Beispiel aufgeführt.
Direkt neben dem Justizzentrum Köln lässt derzeit der Privatinvestor CrescoRealEstate das Hochhaus des ehemaligen Arbeitsamts zunächst als Interim für die Justiz sanieren. Anschließend soll das sanierte Bestandsgebäude dann langfristig genutzt werden. Die Bausubstanz unterscheidet sich in Alter und Beschaffenheit kaum vom benachbarten Justiz-Hochhaus. „Im Unterschied zur schwarz-grünen Landesregierung ist für einen Privatinvestor die Sanierung offensichtlich baulich sinnvoll und wirtschaftlich renditeträchtig. Während so privatwirtschaftliches Interesse und konkreter Klimaschutz zu einer Win-Win-Situation führen, verschläft die Landesregierung diese Chance für ihr Bauvorhaben. Als öffentlicher Bauherr könnte sie vorbildlich handeln. Noch aber ist auch vom Zeitplan her eine Kurskorrektur möglich, sofern nur der politische Wille dafür vorhanden ist“, betonte BUND-Mitglied Jörg Frank.
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