Die geplante Manheimer Bucht verhindert eine funktionale Wiedervernetzung der Wälder (Grafik: BUND NRW)
Am 3. Januar 2025 hat der BUND NRW beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eine neue Klage gegen den Braunkohlentagebau Hambach eingereicht. Gleichzeitig wurde der Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit welcher bevorstehende Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen.
Das so genannte "Sündenwäldchen" ist als Trittsteinbiotop von existentiellem Wert für die verbleibende Biotopvernetzung am Rande des Tagebaus Hambach.
RWE hat eine Stillhaltezusage bis längstens 31.1.25 abgegeben, die sich allerdings allein auf den Bereich des "Sündenwäldchens" beschränkt. Vorarbeiten haben bereits begonnen. Und auch die angrenzenden Srukturen sind von der Zusage nicht eingeschlossen. So zum Beispiel auch der Manheimer Fließ mit seinen Baum- und Strauchreihen, der eine wichtige "Fledermausautobahn" zur Verbindung des Sündenwäldchens mit dem FFH-Gebiet Steinheide darstellt.
Ähnlich wie der Hambacher Forst vor einigen Jahren wird auch das Sündenwäldchen derzeit von Aktivist*innenen besetzt. Eine Mahnwache ist eingerichtet, außerdem versammeln sich seit Anfang Januar jeden Sonntag Interessierte und Protestierende zu einem Spaziergang mit Naturführer Michael Zobel (Treffpunkt: Kirche in Manheim, 12 Uhr).
Auch Dirk Jansen, Geschäftsführer des BUND NRW, hat einige Spaziergänge begleitet und erläutert, weshalb der BUND nicht untätig bleiben konnte. Einen Mitschnitt seiner Rede vom 12.1.2025 gibt es zum Beispiel hier (ab Video-Minute 12.25).
Weitere ausführliche Informationen, Aktuelles und Hintergründe zum Sündenwäldchen und seiner Bedeutung finden Sie auf den Seiten des BUND NRW: