Die Bezirksregierung Köln hat nach den von BUND Köln und Naturschutzbeirat vorgebrachten Fachaufsichtsbeschwerden das Sicherheits- und Sperrkonzept der Stadt Köln für den Straßenkarneval 2023 als zulässig eingestuft. Zwar stellen die von der Stadt vorgesehenen Ausweichflächen auf den Uniwiesen einen Verstoß gegen die Verbotstatbestände des Landschaftsplans dar, es lägen aber die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Es sei plausibel, dass die Stadt Köln nach den Erfahrungen des 11.11.2022 im Falle eines zu großen
BesucherInnen Ansturmes auf das Kwartier Latäng eine Gefahr für Leib und Leben der Feiernden annimmt und die Uniwiesen als Ausweichfläche bereitstellt. Ein öffentliches Interesse, das für den
Straßenkarneval 2023 nicht mehr anders erfüllt werden könne, liege insoweit vor. Die seit dem 11.11.2022 unter immensem Zeitdruck erarbeitete Matrix für Alternativflächen sei für den Straßenkarneval 2023 akzeptabel. Die Stadt Köln spreche selbst davon, dass für den 11.11.2023 rechtzeitig eine eingehendere Alternativenprüfung notwendig ist. Dies führe hoffentlich zu einer aus
naturschutzfachlichen Sicht optimierten Lösung. Das Vorstandsmitglied von BUND Köln Helmut Röscheisen appellierte angesichts der Entscheidung der Bezirksregierung Köln an das Verantwortungsgefühl vor allem der jugendlichen Jecken, Weiberfastnacht nicht im Kwartier Latäng, sondern an anderen Stellen in der Stadt zu feiern. Das diene der Gefahrenabwehr und verhindere Schäden im Landschaftsschutzgebiet. Notwendig erscheine zudem eine wirksame Öffentlichkeitskampagne der Stadt Köln mit der Ankündigung, dass massenhafte Karnevalsaktivitäten im Kwartier Latäng nicht mehr stattfinden.
Kontakt und weitere Infos:
Dr. Helmut Röscheisen, 0160/ 97 209 108