BUND-Kreisgruppe Köln
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Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Veranstaltungen für Kinder der BUND Kreisgruppe Köln

Alle Anmeldungen werden nur auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen entgegengenommen. Siehe auch Punkt 9.

1. Allgemeines

Für die Durchführung der BUND Heidekids gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nicht vorgesehen. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. Umgebung

Die Veranstaltungen werden in einem Naturschutzgebiet durchgeführt und finden bei jedem Wetter in freier Natur statt, außer bei einer Unwetterwarnung des deutschen Wetterdienstes. Neben waldtypischen Gefahren, wie z.B. herabfallenden Ästen, auf dem Boden befindlichem Gehölz, Wurzeln, Unebenheiten im Gelände muss auch mit Stacheldraht, Draht, steilen Böschungen, Gruben und Ähnlichem gerechnet werden. Die BUND Kreisgruppe Köln und der Eigentümer des Geländes übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht werden. Die Teilnehmer*innen sind angehalten sich eigenverantwortlich umfassend zu versichern.

3. Termine und Ablauf der Veranstaltung

In aller Regel findet die Veranstaltung für Gruppe 1 am dritten, und für Gruppe 2 am vierten Samstag im Monat zwischen 11:00 und 14:00 Uhr statt. Pro Jahr gibt es 10 Heidekidstermine. In einem Sommermonat (meist Juli oder August, je nach Schulsommerferien NRW) und im Dezember findet kein Termin statt. Die Termine werden verbindlich vor dem ersten Veranstaltungstag auf der Homepage der BUND Kreisgruppe Köln veröffentlicht. Die Veranstaltung wird von mindestens zwei Referent*innen der BUND KG Köln begleitet. Fällt ein vorher bekanntgegebener Termin durch Verschulden der BUND KG Köln aus (z.B. wegen Krankheit eines/er Referenten/in) aus, wird für den ausgefallenen Termin anteilig die Gebühr erstattet. Nimmt ein Kind an einem der angebotenen Termine nicht teil, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr.

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, wenn sie/er so krank ist, dass eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht, nicht zu den Heidekids zu erscheinen. Die Teilnahmegebühr bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des Kindes kann die Teilnahmegebühr für die betreffenden Termine über eine Kulanzregelung erstattet werden.

Kann ein Kind an einem Termin nicht teilnehmen, bitten wir darum vorher per E-Mail oder Telefon formlos abzusagen. Treffpunkt und Ende der Veranstaltung ist in aller Regel um 11:00 an der S-Bahn Haltestelle Köln Dellbrück. Falls Kinder alleine direkt aus dem Naturschutzgebiet nach Hause gehen dürfen, bitten wir um eine schriftliche Einverständniserklärung.

4. Teilnehmer*innen

Angemeldet werden können grundsätzlich nur Kinder, die zu Beginn der Veranstaltung die jeweilige Altersvoraussetzung erfüllen. Alte Teilnehmer*innen müssen für den Verlauf der Veranstaltung kranken- und haftpflichtversichert sein. Besonderheiten der allgemeinen körperlichen und seelischen Entwicklung sind der BUND KG Köln schriftlich mitzuteilen. Für Schäden aufgrund diesbezüglich versäumter Informationen haften ausschließlich die Anmeldeberechtigten.

5. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den/die Anmeldeberechtigte/n über das Formular auf der Homepage der BUND KG Köln oder auf dem vorgedruckten Anmeldeformular. Für jede*n Teilnehmer*in ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

6. Entrichtung der Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 100 € pro Kalenderjahr.  Kinder, die erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr angemeldet werden, bezahlen einen anteilig geringeren Betrag. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zwei Wochen nach bestätigter Anmeldung auf das Konto der BUND KG Köln zu überweisen. Die Bankverbindung wird gesondert per E-Mail mitgeteilt. Ohne vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Sollten die Gebühren nicht fristgerecht eingehen, behalten wir uns vor, den Platz neu zu besetzen. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Gebühren wegen Nichtteilnahme ist ausgeschlossen.

7. Ausschluss von der Veranstaltung

Zu Beginn der Veranstaltung werden die Verhaltensregeln besprochen, hier wird auch besonders auf das Verhalten in Naturschutzgebieten eingegangen. Bei groben Verstößen gegen die Verhaltensregeln, können Teilnehmer*innen nach Absprache mit den Anmeldeberechtigten vorzeitig nach Hause geschickt werden. Gegebenenfalls entstandene Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen bzw. ihrer Anmeldeberechtigten. Dies schließt Kosten für eventuell notwendig werdendes Begleitpersonal ein.

8. Einverständnis und Aufsicht

Mit Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen wird den Teilnehmer*innen der Veranstaltung die Erlaubnis erteilt, an allen Programmpunkten im Rahmen der Veranstaltung teilzunehmen. Einschränkungen müssen bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt werden (beispielsweise „auf Bäume klettern“). Die Referent*innen sind berechtigt in unumgänglichen Notfällen, und wenn die in der Anmeldung angegebene Kontaktperson nicht erreichbar ist, unaufschiebbare Entscheidungen zu treffen.

9. Haftung

Die BUND KG Köln übernimmt keinerlei Haftung für den Teilnehmer*innen entstandene Schäden, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Betreuer. Die BUND KG Köln sowie die Referent*innen übernehmen keine Haftung für Krankheit, Unfall, Beschädigung und Verlust von Gegenständen. Bei vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden muss die private Haftpflichtversicherung der Teilnehmer*innen in Anspruch genommen werden.

10. Kündigungsrecht

Die Veranstaltung endet regulär zum 31.12. des Jahres, der letzte Termin findet normalerweise im November statt. Eine Kündigung durch die Teilnehmenden während des laufenden Jahres ist nach Bezahlung der Teilnahmegebühr nicht mehr möglich. In begründeten Ausnahmefällen (längere Krankheit des Kindes, Umzug in eine andere Stadt o.Ä.) kann die Teilnahmegebühr für die betreffenden Termine über eine Kulanzregelung erstattet werden Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung für die Teilnehmenden besteht aber nicht.

11. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Überweisung der Gebühr gelten die Teilnahmebedingungen als zur Kenntnis genommen und anerkannt.

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