Baumfällung droht? Nutzt unseren Leitfaden!

19. Oktober 2026 | AK Politik und Stadtentwicklung, Baumschutz, Politische Arbeit, Stadtökologie

Ein Spitzahorn in Herbstfarben (Foto: Gabriele Falk)

Die Baumfällsaison hat am 1. Oktober begonnen. Doch längst nicht jeder Baum in Köln darf jetzt einfach so gefällt werden. Das Datum allein ist keine Fällerlaubnis! 

Doch was kann man bei einer drohenden Baumfällung konkret tun? 

Bevor man aktiv wird, gilt es zu klären, wie die rechtliche Lage aussieht. Mit unserem Leitfaden kann Schritt für Schritt geprüft werden, welche Schutzfaktoren greifen:

 

  • Vogelschutz: Soll die Fällung während der gesetzlichen Vogelschutzzeiten (1. März bis 30. September) stattfinden?
  • Kölner Baumschutzsatzung: Ist der Baum durch die Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt (z. B. Laub- und Nadelbäume ab einem bestimmten Stammdurchmesser)?
  • Genehmigungen: Liegt überhaupt eine offizielle und gültige Fällgenehmigung des Kölner Umweltamtes vor?
  • Artenschutz: Gibt es Hinweise auf Vögel, Fledermäuse, Nester, Horste, Höhlen, Kobel (z.B. Eichhörnchen) oder Quartiere? Der Artenschutz gilt ganzjährig!
  • Naturdenkmal, Allee oder geschützter Landschaftsbestandteil (gLB): Handelt es sich bei dem Baum um ein Naturdenkmal? Ist er Teil einer Allee oder eines geschützten Landschaftsbestandteils? Hier gelten besonders strenge gesetzliche Hürden.

Was tun, wenn die Fällung nicht erlaubt ist?

Sollte die Prüfung ergeben, dass die Fällung rechtlich nicht erlaubt ist, weil z.B. keine Genehmigung vorliegt, zählt jede Minute. In unserem Leitfaden steht, was man tun kann. 

Wichtig:

  • Sicherheit geht vor: Sich selbst und andere auf keinen Fall in Gefahr bringen!
  • Datenschutz beachten: Die Situation rechtssicher dokumentieren, z.B. mit Fotos. Dabei strikt auf den Datenschutz achten.

Die Fällung ist scheinbar erlaubt? Das kann man trotzdem tun!

Selbst wenn die Prüfung zeigt, dass die Fällung rechtlich voraussichtlich zulässig ist, ist man nicht machtlos:

  • Bedenken äußern: Die Stadt Köln kontaktieren und Argumente für den Erhalt von Bäumen darlegen.
  • Nach dem Fällgrund fragen: Was ist die genaue Ursache für die Fällung? Warum gibt es keine Alternative?
  • Ersatzpflanzungen einfordern: Gezielt nachfragen, ob und wo für den verlorenen Baum eine adäquate Ersatzpflanzung im Stadtgebiet stattfindet.

Unser kurzer Leitfaden kann nicht alle Fälle abdecken. Das Thema ist komplex. Deswegen werden wir in Kürze weitere Infos auf unserer Homepage zum Thema Baumfällungen und Baumschutz veröffentlichen. 

 

 

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