In einem 10 Punkte Forderungskatalog an die Kölner Politik und Verwaltung wird für eine völlige Überarbeitung der im neuen Regionalplan vorgesehenen Wohnungs- und Gewerbeflächen plädiert. Neue Einfamilienhausgebiete dürften wegen ihres großen
Platzbedarfes grundsätzlich nicht mehr ausgewiesen werden. Eine aktive Kooperation bei der Siedlungsentwicklung mit angrenzenden Gebietskörperschaften sei notwendig.
Die Verbesserung und energetische Sanierung des Wohnungsbestandes und auch der Umbau in kleinere Wohneinheiten müsse mehr in den Vordergrund rücken. Ebenso die Schaffung einer kommunalen Wohnungstauschbörse. Das Aufstockungspotential auf Bestandsgebäuden im Innenbereich und die Überbauungsmöglichkeiten auf Flächen von eingeschossigem Einzelhandel und Parkplätzen sei gewaltig und könne durch Baugebote und Fördermöglichkeiten auch bei kleinteiligen und heterogenen Eigentümerstrukturen realisiert werden.
Städtische Baugrundstücke sollten vorwiegend im Wege des Erbbaurechts und einer hohen Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau an Genossenschaften und ein neues kommunales Stadtbauunternehmen vergeben werden, um für breite Schichten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wirksame Maßnahmen gegen steigende Bodenpreise und hohe Baukosten müssten auf Bundes- und Landesebene erfolgen und ebenso vordringlich die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts.
Erste Schritte für eine auch im gesamten Bundesgebiet notwendige Wohnungsbauwende könnten in Köln die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers in Mülheim und des Quartiers Liebigstraße/ ehemaliger Schlachthof sowie die konsequente
Nutzung leerstehender Gebäude für Wohnzwecke sein.