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Bebauungsplan Erweiterung RheinEnergieSportpark rechtswidrig!

27. August 2019 | Gleueler Wiese, Klimawandel, Kölner Grüngürtel, Lebensräume, Planung und Stellungnahmen, Stadtökologie, Tiere und Pflanzen

Flagge des FC Köln. Flagge des FC Köln.  (1966666/Pixabay)

Die Kreisgruppe Köln des BUND hat den Entwurf des Bebauungsplans "Erweiterung RheinEnergieSportpark" bei der Vorstellung ihrer detaillierten Stellungnahme als rechtswidrig eingestuft. "Bedeutsame Belange im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB), wie der Umweltschutz, seien in wesentlichen Punkten nicht zutreffend ermittelt und fehlerfrei bewertet worden", betonte Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen.

Die nach dem BauGB verlangte Übersicht zur voraussichtlichen Entwicklung des Umweltzustandes bei einer Nichtdurchführung der Planung, die sogenannte Nullvariante, ist nicht erfolgt. Dabei wäre dies aufgrund der verfügbaren Umweltinformationen mit einem zumutbaren Arbeitsaufwand möglich gewesen.

Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen beim Klimaschutz. Das zugrundeliegende umweltmeteorologische Gutachten geht in seinen Berechnungen von sehr warmen Sommertagen aus. Die Temperaturen in der lokalen Umgebung der geplanten Kunstrasenplätze erhöhen sich um bis zu 3,5 Grad Celcius und es bilden sich dort lokale Wärmeinseln. Inzwischen leidet aber auch Köln zunehmend unter sehr heißen Tagen mit einer Temperatur von über 30 Grad Celcius. Da es an solchen Tagen zu einer ähnlichen Wärmeentwicklung wie in den benachbarten Kölner Stadtteilen komme, sei in Köln-Sülz mit keiner Reduzierung der Hitzebelastung durch Strömungen aus dem Grüngürtel zu rechnen. Bei einem Verzicht auf die Bebauung der Gleueler Wiesen fällt der Temperaturanstieg dort aber deutlich geringer aus und es kann ein Luftaustausch mit dem aufgeheizten Stadtteil Köln-Sülz erfolgen.

Nach dem Gutachten kommt es durch die vorgesehene Umwandlung von Wiesen in Kunstrasenflächen und die Errichtung von Leistungszentrum und Funktionsgebäuden zu einer absoluten Verringerung der strahlungsnächtlichen Kaltluftproduktion. Wegen des kleinen Flächenanteils des Planbereichs am Äußeren Grüngürtel seien die Auswirkungen relativ gering. Die Untersuchung großräumiger Kaltluftverhältnisse unterblieb aber. Angesichts der Kaltluftproduktion der Landwirtschaftsflächen von Hürth und Frechen seien die Auswirkungen der reduzierten Kaltluftproduktion im Plangebiet vermutlich gering.

Besonders groß ist der Konflikt mit der stillen, naturnahen Erholung und dem Landschaftsbild. Die Gleueler Wiese steht für diese Nutzung wegen der Errichtung der Kunstrasenplätze nicht mehr zur Verfügung. Durch die geplante Erhöhung der Geländeoberfläche unter den Trainingsplätzen um 1,5 m, weitere Geländemodellierungen, Flutlichtanlagen, Ballfangzäume und Einzäunungen ist der Eingriff in das Landschaftsbild erheblich und es gibt keine Konfliktbewältigung. Diese Substanzveränderung ist auch unvereinbar mit dem Denkmalschutz.

Äußerst problematisch ist die Inanspruchnahme des wegen seiner Bodenfruchtbarkeit besonders schutzwürdigen Bodens. Zudem ist die Gleueler Wiese als Bodendenkmal sehr wichtig. Es gibt Reste einer römerzeitlichen Siedlung mit Bestattungsplatz, Siedlungsspuren aus der Ur- und Frühgeschichte sowie dank neuerer Erkenntnisse von Luftbildaufnahmen kulturhistorische besonders bedeutsame Militäranlagen aus dem 2. Weltkrieg.

Völlig unberücksichtigt blieb bisher die mögliche Belastung des Grundwassers mit Schadstoffen wie Nanopartikel aus Plastik durch den Abrieb von Kunstfasern bei der Nutzung der Kunstrasenplätze. Dabei ist das Plangebiet als Schutzzone für das Trinkwasserschutzgebiet Hürth-Efferen vorgesehen.

Unterschätzt werden die Auswirkungen von Lichtemissionen der hohen Flutlichtmasten auf die lichtempfindlichen Fledermausarten Braunes/Graues Langohr, Wasserfledermaus. Als nachtaktive Insektenfresser können sie die hohe Insektenverfügbarkeit in den frühen Abendstunden nicht mehr nutzen mit Folgen für ihre Reproduktionsfähigkeit.

Das unzureichende Stellplatzangebot des FC Köln für die vorhandenen und geplanten Sportanlagen auf eigenem Grund führt zu wildem Parken im Grüngürtel. Zudem entspricht die irreführende Formulierung „Sportband“ nicht der ursprünglichen planerischen Konzeption des Äußeren Grüngürtels.

Die geplante Erweiterung des RheinEnergieSportparks stellt keinen begründeten Ausnahmefall dar, da die Gewerbegebietsfläche in Marsdorf für ein neues Nachwuchszentrum des FC Köln von 3-4 ha und selbst für einen Totalumzug des FC Köln mit 10,5 ha ausreichend groß ist. Die Planungen für eine etwaige Umsiedlung des Kölner Großmarktes nach Marsdorf sind mit 30 ha völlig überdimensioniert, wie bundesweite Untersuchungen zeigen, die bei vergleichbaren Vorhaben lediglich 16 ha Fläche ermitteln. Die mangelhafte Alternativenprüfung muss daher dringend überarbeitet werden.

Kontakt und weitere Infos:
Dr. Helmut Röscheisen, Vorstand BUND Köln, 0160 - 97 209 108, bund.koeln(at)bund.net
Roland Schüler, Landschaftspark Belvedere, 0221 - 952 1945

Zur Stellungnahme des BUND Köln.

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