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BUND-Vorstandsmitglied bei Sondersitzung Bezirksvertretung Lindenthal

01. Juni 2020 | Gleueler Wiese, Kölner Grüngürtel, Lebensräume, Naturschutz, Planung und Stellungnahmen

Für den Erhalt der Gleueler Wiese und den Kölner Grüngürtel!

Die Gleueler Wiese mit Blick Richtung Parkplatz Gleueler Strasse. Foto vom 13.05.2020 Die Gleueler Wiese mit Blick Richtung Parkplatz Gleueler Strasse. Foto vom 13.05.2020  (Andrea Essfeld)

Auf Einladung von Bündnis 90/Die Grünen nahm Vorstandsmitglied der BUND-Kreisgruppe Köln Dr. Helmut Röscheisen zur Vorlage von Baudezernent Markus Greitemann in einem 5-Punkte-Katalog kritisch Stellung.

Weder aus dem Entwicklungskonzept „Grüngürtel: Impuls 2012“ noch aus den im Flächennutzungsplan eingezeichneten Sportplätzen mit festen Standorten lassen sich die Bezeichnung Sportband ableiten. Vielmehr ist in der Konzeption der 1920er Jahre für den Äußeren Grüngürtel von Sport- und Spielwiesen die Rede.

Durch den Bau von drei Kunstrasenplätzen mit Funktionsgebäuden steht die Gleueler Wiese für die sogenannte kontemplative Erholung und den Naturgenuss nicht mehr zur Verfügung. Das Landschaftsbild wird wegen der Anhebung der Flächen für die Sportplätze um 25-140 cm über dem heutigen Gelände, Flutlichtanlagen von bis zu 17 m Höhe, Ballfangzäune von 4 m Höhe und der Einzäunung des Trainingsgeländes völlig verändert.

Erheblich ist auch die Konfliktintensität für das Schutzgut Boden, der wegen seiner Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig eingestuft ist. Angesichts des ausgesprochen hohen Potenzials an archäologischen Bodenfunden mit Resten einer römerzeitlichen Siedlung und vorgeschichtlichen Siedlungsspuren macht es wenig Sinn, wenn bei den geplanten Trainingsplätzen A2 und A3 die Vegetationsschicht bis 15 cm belebter Oberbodenkrume und bei A1 bis zu einer Tiefe von 55 cm abgetragen werden dürfen. 

Vielmehr erfordert der außerordentliche Wert des Bodendenkmals die Freihaltung der Flächen vor jeglicher Bebauung. Das umweltmeteorologische Gutachten berücksichtigt weder die Klimaauswirkungen der vorhandenen Infrastruktur des 1. FC Köln noch die Schwächung des Äußeren Grüngürtels als Frischluftspeicher und Säule für Kaltluftströme wegen der Herausnahme der Gleueler Wiese und deren Umwandlung in eine Hitzeinsel.

Der im Regionalplan geforderte begründete Ausnahmefall für die Inanspruchnahme der Gleueler Wiese durch die Erweiterung des RheinEnergieSportparks liegt nicht vor, da im Gewerbegebiet Marsdorf sehr wohl eine Alternative vorhanden ist. Die auf unsere Kritik hin bereits nachgebesserte „Alternativenprüfung“ ist mangelhaft. 

Bei den zugrundgelegten maßgeblichen Kriterien „qualitätswirksame und funktionale Standortfaktoren“ sowie „Planungsrecht“ kämen der RheinEnergieSportpark und Marsdorf nicht wie bisher auf 10,5 bzw. 10 Punkte, sondern Marsdorf läge mit 16 Punkten klar vorne.

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