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Alte Zöpfe statt klimagerechter Weiterentwicklung

18. Januar 2021 | Fledermäuse, Hecken, Klimawandel, Lebensräume, Nachhaltige Zukunft, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Obstbäume, Planung und Stellungnahmen, Schmetterlinge, Spatzen, Stadtökologie, Tiere und Pflanzen, Vogelschutz, Wildbienen

Hecken stutzen und Bäume kappen zur strikten Einhaltung der Gartenordnung der Stadt Köln

Eine Formschnitthecke in Köln Sülz. Eine Formschnitthecke in Köln Sülz.  (Thomas Fischer)

So ganz frisch ist das Bundeskleingartengesetz von 1983, auf das sich die Gartenordnung der Stadt Köln von 2013 bezieht, nicht.  Seit der letzten Änderung dieses Gesetzes vor fast 15 Jahren hat sich rund um die Kleingärten einiges verändert.

Dürresommer, Klimawandel, immer mehr Bebauung in den Städten, um nur einige zu nennen, prägen die Umgebungen der Kleingärten. Diese Gärten sind die kleinen, grünen Oasen der Städter*innen.

Den BUND Köln erreichen zunehmend Anfragen, wie Gärten ökologischer gestaltet werden können. Neu sind die besorgten Anfragen in Bezug auf die strikte Einhaltung der Gartenordnung, insbesondere auch in Bezug auf Hecken. Besorgt sind die Kleingärtner*innen auch wegen größerer und somit älterer Obstbäume.

Der BUND regt unter anderem an, Hecken ökologisch zu pflegen, damit es Blüten und Früchte für Vögel und Insekten gibt. Es mag nun bei einer Hecke an den Wegen, die durch die Kleingartenanlagen zum Erleben des Gärtnerns einladen, verständlich sein, dass es eine Höhenbegrenzung gibt und ein ökologischer Schnitt nur begrenzt möglich ist. Bei den Hecken die abseits dieser Wege, also an der Rückseite des Gartens liegen, sollte es für Vögel und Insekten durchaus Pflanzen geben, die nicht der Regelung, nur 125 Zentimeter hoch zu werden, unterliegen. Viel Raum für ökologische Hecken ist auch um die Kleingartenanlagen herum. Es gibt wenige schöne Beispiele für ökologische Hecken an Kleingärten, die Mensch und Tier unumstritten erfreuen. Kunststoffplanen als Abgrenzung, die in der Farbe Grün produziert wurden, damit das Fehlen dessen nicht auffällt, erfüllen wohl kaum einen ökologischen oder ästhetischen Zweck.

Ein weiterer Fokus zur Überprüfung der strikten Einhaltung der Gartenordnung liegt bei der Einhaltung der Höhe von Bäumen. In Kleingärten betrifft dies Obstbäume. Bei den älteren Obstbäumen schlummert da sicher so manch versteckter Schatz an alten Sorten. Diese alten Sorten sind optimal an die Kölner Böden angepasst. Mit dem fortschreitenden Klimawandel wird dringend eine Auswahl an klima- und bodenangepasste Sorten gebraucht.

Weise vorausschauend wurden die Altbestände an Obstbäumen bisher nicht in den Fokus genommen, denn sonst wären sie nicht so groß geworden. So soll es auch bleiben! Diese angepassten Arten dürfen nicht verloren gehen. Bewohner der Höhlen in den Bäumen, wie Grünspecht, Steinkauz, Gartenrotschwanz, Siebenschläfer, Fledermäuse und einige mehr werden es danken, dass sie ihr Zuhause nicht verlieren.

Absolut begrüßenswert wäre ein Aufruf an die Kleingärtner*innen, die alten Obstbäume zu melden, damit untersucht werden kann, ob es sich um eine regionale Sorte handelt. Solange die alten Zöpfe jedoch den Ton angeben, wird dies wohl kaum jemand tun, denn mit Bekanntwerden des Standortes des Baums könnte die Aufforderung zur Fällung drohen.

Eine Anpassung der Gartenverordnung ist überfällig, denn Kleingärten sind wichtige Biotop-Trittsteine. Solange keine Überarbeitung der Gartenordnung unter konsequentem Einbezug ökologischer Aspekte erfolgt ist, sollte der Blick bei den Gartenbegehungen in die Richtung gehen, dass die Pächter*innen angehalten werden, Pflanzen, die Vögeln und Insekten nutzen, in den Garten zu setzen und den zu großen Obstbäumen und den wegeabgewandten Hecken Bestand gewähren. Dies auch wenn sich ein*e Gartennachbar*in über zu viel Laub oder Schatten ärgern sollte. Das kann mit einem Gläschen Kirschmarmelade oder mit dem gemeinsamen Beobachten von Vögeln, Schmetterlingen und vielen anderen Tieren ausgeglichen werden.

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